DT Travel GmbH


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AGB

Allgemeine Geschäftsbeförderungen
Top-Tours Reisebüro
Perl Str.1
30161 Hannover

1. Geltung der AGB
Alle Leistungen von Top-Tours Reisebüro erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden.
Top-Tours Reisebüro bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter ausschließlich zur
Vermittlung an.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und Top-Tours Reisebüro. aus der von Top-Tours Reisebüro erbrachten Vermittlungstätigkeit.
2 .Angebot und Vertragsabschluss Die Angebote über das Onlinebuchungssystem stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar. Mit der Anmeldung über das Online-Buchungsformular bietet der Kunde den Abschluss eines Beförderungsvertrages zu den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen der Firma Top-Tours Reisebüro verbindlich an. Durch die Annahme durch Top-Tours Reisebüro kommt der Beförderungsvertrag zustande. Top-Tours Reisebüro erklärt die Annahme durch Übersendung einer Buchungsbestätigung durch eine E-Mail.
3. Zahlungsbedingungen Es gelten die jeweils mit der Buchung bestätigten Preise. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über eine Banküberweisung oder Barzahlung auf unserem Firmen Konto. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird der gesamte Flugpreis fällig und das angegebene Konto wird belastet. Verweigert das Kreditkarteninstitut oder eine Bank die Zahlung, so ist Firma Top-Tours Reisebüro berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € pro Passagier erhoben.
4. Vertraulichkeitszusagen Das Vertragsunternehmen sichert den vertraulichen Umgang mit allen erhaltenen Daten des Kunden zu.
5. Reisedokumente Der Ticketversand erfolgt umgehend nach vollständigem Zahlungseingang bei der Firma Top-Tours Reisebüro an die in der Buchung angegebene Adresse. Falls der Versand per Post nicht sinnvoll erscheint, werden die Flugtickets ausschließlich zur Abholung am Schalter am Abflughafen hinterlegt. Eine Beförderung ohne gültiges Beförderungsdokument wird nicht akzeptiert. Flugtickets, deren Flugdaten und/oder Namen bei Abflug nicht mit der Buchung oder mit den persönlichen Daten des Passagiers übereinstimmen, werden nicht als gültige Beförderungsdokumente anerkannt. Passagiere mit falsch ausgestellten oder abgeänderten Flugtickets/Buchungsnummern werden von der Beförderung ausgeschlossen. Für sie wird der volle Flugpreis erhoben. Für die Neuaustellung verloren gegangener Flugtickets oder für andere Fälle, die Firma Top-Tours Reisebüro nicht zu vertreten hat, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR pro Flugticket. Für die Einhaltung und Befolgung der jeweiligen Einreise-, Pass- und Visavorschriften ist der Passagier verantwortlich. Firma Top-Tours Reisebüro ist berechtigt, sämtliche hieraus entstehende Kosten und Nachteile infolge Nichtbeachtung dieser Bestimmungen dem Passagier in Rechnung zu stellen.
6. Umbuchungen/Stornierungen Umbuchungen, Namensänderungen oder Stornierungen können je nach Verfügbarkeit und gegen Zahlung einer Umbuchungs- bzw. Stornogebühr schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich unter Angabe der Buchungsnummer vor dem Abflugtag während der Geschäftszeiten an die auf der Rechnung/Buchungsbestätigung angegebene Adresse bzw. Telefon- oder Telefaxnummer mitgeteilt werden.Für Stornierungen und Umbuchungen werden folgende Pauschalen erhoben (Abflugtag wird nicht mitgezählt):Stornierungen: Für Stornierungen wird eine Gebühr von 50,- EUR in Rechnung gestellt. Für Stornierungen 24 Stunden vor Abflugtag wird der volle Flugpreis berechnet (100 % vom Flugpreis). Bei Nichterscheinen zum Abflug (No Show) wird der volle Flugpreis erhoben.Umbuchungen Für Umbuchungen wird eine Gebühr von 50,- € berechnet. Zusätzlich können weitere Kosten für den jeweiligen Tarifwechsel entstehen. Namensänderungen nach Ablauf des Hinfluges werden nicht akzeptiert
Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments :

Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen können nicht gegen den Reiseveranstalter oder das Reisebüro, sondern nur gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen geltend gemacht werden.
7. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Top-Tours Reisebüro ist aufgrund seiner Vermittlungstätigkeit nicht verpflichtet, von sich aus Hinweise über die genannten Vorschriften zu geben. Im eigenen Interesse wird der Reisende darauf hingewiesen, sich rechtzeitig über diese Bestimmungen für die von ihm ausgewählten Ziel- oder Durchreiseländer zu erkundigen. Hierzu relevante Informationen können unter folgenden Internet-Adressen abgerufen werden: www.auswaertiges.amt.de bzw. www.crm.de.
Bei Abschluss einer Pauschalreise gilt im Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter die BGB-Informationspflichtverordnung vom 02. Januar 2002 in der jeweils gültigen Fassung. Der Reiseveranstalter ist gehalten, die notwendigen Informationen über die genannten Vorschriften dem Reisenden zu erteilen. Im Regelfall gelten diese für Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit. Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit erhalten die notwendigen Informationen bei ihrem jeweiligen Konsulat.
8. Check-in-Zeit Firma Top-Tours Reisebüro empfiehlt den Passagieren, sich spätestens 120 Minuten vor Abflug am Abfertigungsschalter einzufinden. Die Abfertigung schließt 30 Minuten vor dem Abflug. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen wird von Firma Top-Tours Reisebüro keine Haftung übernommen. Für das Erreichen von Abflügen, Anschlüssen und Zu- oder Abholerdiensten ist der Kunde selbst verantwortlich.
9. RückflugbestätigungJeder Top-Tours Reisebüro Kunde ist verpflichtet, sich die Abflugzeit seines Rückfluges im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden vor dem geplanten Rückflug telefonisch von dem Reiseveranstalter bestätigen zu lassen. Rückflugbestätigungen können unter der im Ticket befindlichen Rufnummer vorgenommen werden. Bei Unterlassung der Rückflugbestätigung besteht kein Beförderungsanspruch bei Versäumung des Rückfluges.
10. Gepäck Die Freigepäckgrenze liegt pro zahlenden Passagier (kein Freigepäck für Säuglinge) bei 20 kg. Es ist nicht möglich, nicht genutztes Freigepäck auf andere Passagiere zu übertragen. Nur Passagiere, die gemeinsam gebucht haben, können ihre individuellen Freigepäcksgrenzen zusammenlegen. Übergepäck wird gegen Zahlung der jeweils gültigen Übergepäcktarife transportiert. Artikel für den Gebrauch während des Fluges sowie ein Handgepäckstück 55 x 40 x 20 cm bis zu 5 kg können ohne Anrechnung auf das Freigepäck mitgenommen werden. Die Mitnahme des Übergepäcks kann nicht garantiert werden. Für die Einhaltung und Befolgung der jeweiligen Einreise-, Pass- und Visavorschriften ist der Passagier verantwortlich. Sämtliche Kosten infolge Nichtbeachtung dieser Bestimmungen müssen vom Passagier selbst übernommen werden.
11. Kinder- und Jugendermäßigungen Kinder bis 2 Jahren (ohne Sitzplatzanspruch) und Jugendliche bis 12 Jahren zahlen einen ermäßigten Preis. Firma Top-Tours Reisebüro behält sich das Recht vor, das Alter des Kindes bei Reiseantritt zu überprüfen und den entsprechenden Tarif nach zu erheben.
12. Abtretungen Die Abtretung von Ansprüchen gegen Top-Tours Reisebüro ist unwirksam.
13. Beanstandungen Beanstandungen sind unverzüglich nach Beendigung des Fluges schriftlich geltend zu machen:
Top-Tours Reisebüro
Perl Str.1
Hannover
14. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Hannover
15. Salvatoresche Klausel Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
15. Stand Diese Bedingungen entsprechen dem Stand 01.01.2009.


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